Die Bayerische Verfassung von 1818 und ihre Auswirkungen auf Schwaben im Königreich Bayern. Bericht zur Tagung vom 1./2.10.2018
Am 1. und 2. Oktober 2018 veranstaltete die Heimatpflege des Bezirks Schwaben, zusammen mit der Universität Augsburg und der Schwabenakademie Irsee eine wissenschaftliche Tagung, die sich dem zweihundertjährigen Jubiläum der Bayerischen Verfassung des Jahres 1818 widmete.
Sowohl Historiker, als auch Rechtswissenschaftler waren der Einladung von Bezirksheimatpfleger Dr. Peter Fassl und Prof. Dr. Christoph Becker, Universität Augsburg, gefolgt. Sie untersuchten nicht nur den Text der verfassungsmäßigen Grundlage des Königreichs Bayern bis 1919, sondern auch die aus ihr resultierende Verfassungswirklichkeit in Bayerisch-Schwaben.
Nach der Begrüßung durch den Leiter der Schwabenakademie Irsee, Dr. Markwart Herzog stellten Prof. Becker und Dr. Fassl einige Eigenarten des Verfassungstextes und die Leitfragen der Veranstaltung voraus. Diese bestanden aus der Frage nach den Eigenheiten der Verfassung, aber auch der Suche nach den direkten Auswirkungen auf Schwaben vor dem Hintergrund der Entwicklungen in Bayern und Deutschland im 19. Jahrhundert. Sowohl die Errungenschaften der Verfassung als auch Verluste und Nachteile, die Schwaben durch die Integration in das junge Königreich Bayern erdulden musste, sollten beleuchtet werden, ebenso wie ein möglicher schwäbischer Weg über Bayern hinaus in einen deutschen Nationalstaat.
Prof. Dr. Wilhelm Liebhart, Hochschule Augsburg, stellte in einem ersten Beitrag den Weg zur Verfassung von 1818 durch die „Revolution von oben“ des Königs Max I. Joseph und seines leitenden Ministers Maximilian von Montgelas dar. Ihre Reformtätigkeiten hatten Umwälzungen in nahezu allen Bereichen des öffentlichen aber auch privaten Lebens zur Folge. Von der Ministerialebene bis hin zu niederen Verwaltungsstellen kam es zu Umstrukturierungen. Hierbei wurden nicht nur Verwaltungseinheiten wie der schwäbische Oberdonaukreis geschaffen. Es kam auch zu einer Aufblähung des Beamtenapparates und der staatlichen Bürokratie. Eine komplette rechtliche Gleichstellung aller Untertanen vor dem Gesetz konnte zunächst nicht erreicht werden, jedoch eine Garantie der Religionsfreiheit. Weitreichende Reformen des Schulwesens förderten die Bildung auch in Schwaben, während die Emanzipation von Untertanen jüdischen Glaubens durch Restriktionen bezüglich ihrer Niederlassung ausgebremst wurde. Die Möglichkeit eines Loskaufs von den früheren Grundherren nahmen Bauern in Schwaben nur eingeschränkt wahr. Zahlreiche weitere Aspekte der Reformen Montgelas, auf die Liebhart weiter einging, führten in die Themenbereiche der folgenden Vorträge ein, sodass bereits nach seinen Ausführungen eine rege Diskussion entstand.
Vor einer weiteren Vertiefung der Diskussion zur Geschichte Schwabens im 19. Jahrhundert stellte Prof. Dr. Josef Franz Lindner, Universität Augsburg, in seinem Beitrag das Gehörte der aktuellen Bayerischen Verfassung aus dem Jahr 1946 gegenüber. Er stellte dabei zunächst die Unterschiede zwischen dem Verfassungstext und dem Deutschen Grundgesetz heraus. Diese reichen von einer unterschiedlichen Emotion in der Präambel bis hin zu Details bezüglich der Fristen zur Regierungsbildung. Anschließend legte er sein Augenmerk auf die Verfassung als Bollwerk gegen aktuelle Bedrohungen der Demokratie und unterstrich die Chancen aber auch Gefahren die etwa Volksbegehren und Volksentscheide beinhalten. In diesem Zusammenhang, wie auch bezüglich weiterer Themen wie den Grundrechte, Popularklagen und Staatszielen eröffnete Lindner den Hörern immer wieder Perspektiven und Hinweise auf notwendige Änderungen. Mit der Feststellung, dass diese nur in Details notwendig seien schloss er einen Vortrag, der dem Auditorium interessante Einblicke in die aktuelle Verfassung erschloss.
Im Anschluss widmete Dr. Gerhard Hetzer, der ehemalige Direktor des Bayerischen Hauptstaatsarchivs seinen Vortrag der Entwicklung der Bayerischen Kommunalverfassung. Er analysierte darin die Genese der Kommunalverwaltung vom Gemeindeedikt 1808 bis zur Gemeindeordnung des Jahres 1869, die einen wichtigen Schritt zur kommunalen Selbstverwaltung bildete. Er betonte die Rolle der Gemeindeverordnung von 1818 als Ergänzung zur Verfassung desselben Jahres, nicht ohne auf den Sonderfall einer abweichenden Gesetzgebung in der linksrheinischen bayerischen Pfalz einzugehen, die bis 1927 anhielt. Der Staat nahm bei der Bildung von nicht natürlich gewachsenen Kommunen aus verschiedenen Gemeinden auch im schwäbischen Bereich einen starken Einfluss. Dieser zeigte sich auch in der Kontrolle der Magistrate als Teil der staatlichen Verwaltung, dem die Institution der Gemeindebevollmächtigten als Volksvertretung gegenüberstand und der Einsatz von Stadtkomissären zur Durchführung von Zensur, Fremdenpolizei und einer erweiterten staatlichen Aufsicht.
Einen Blick auf die Folgen der Verfassung auf der zuvor zusammengefasst betrachteten kommunalen Ebene eröffnete der Kaufbeurer Historiker Dr. Ulrich Kinkert. Der Vorsitzende des Heimatvereins zeichnete anhand der „Durchschnittsstadt“ Kaufbeuren die dortige Aufnahme der Verfassung von 1818 nach. Die Verfassung und die ersten Wahlen wurden so von weiten Teilen der Bevölkerung begrüßt und auch eine erste chaotische Sitzung der gewählten kommunalen Gremien konnte die Euphorie, gerade der protestantischen Bürger, kaum trüben. Es entwickelte sich eine optimistische Stimmung, die durch das fünfundzwanzigjährige Thronjubiläum König Max I. Josephs 1824 noch gestärkt wurde. Die reaktionäre Politik Ludwigs I. und die verstärkte Zensur ab 1832 führten wiederum zu einer Ernüchterung und zu einem Erstarken der liberalen Bewegung in Kaufbeuren. Die erneute Aufbruchsstimmung nach den Reformen von 1848 hatte dabei ihren geistigen Bezugspunkt in der Kommunalverfassung, wenngleich eine kommunale Selbstverwaltung noch nicht erreicht werden konnte.
Reformen und Veränderungen im kulturellen Bereich thematisierte Dr. Christoph Nicht, städtische Kunstsammlungen Augsburg. Er erläuterte die Veränderungen, die mit der sukzessiven Umwandlung der Augsburger Kunstakademie zur Kunstschule einhergingen. Die reichsstädtische Kunstakademie war eine, von beiden Konfessionen geförderte Privatakademie, die ab 1780 durch bauliche Verbesserungen und ein erweitertes Programm im Bereich der Malerei und Praxis eine steigende Zahl an Absolventen zu verzeichnen hatte. Mit den Umwälzungen der Wende zum 19. Jahrhundert wurde der Akademiebetrieb jedoch reduziert, bevor ab 1806 die königliche Akademie- und Stiftungsverwaltung die Institution von der Stadt übernahm. Dies läutete eine Umwandlung der Akademie zu einer reinen Zeichenschule ein. Am Ende dieser Entwicklung mit dem neuen Schwerpunkt der Praxis gegenüber der Theorie stand die Eingliederung der Kunstschule Augsburg in die Königliche Polytechnische Schule im Jahr 1833.
Der Auswirkungen der Verfassung in den Bereichen des Verkehrswesens und der Kommunikation widmete sich Gerhard Fürmetz vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv München. Er zeigte den Wandel auf, den Bayern mit Ausbau des Schienennetzes durchlief. Von den Anfängen mit der Erstellung der Hauptstrecken ab den 1840er Jahren bis zum Ausbau von Nebenstrecken nach dem Lokalbahngesetz von 1882 veränderte die Eisenbahn Schwaben bezüglich der Reisegeschwindigkeit, dem Warenstrom, einem beginnenden Tourismus aber auch der Vernetzung einzelner Regionen. Ähnlich neuer Formen der Kommunikation wie der Telegrafie, dem Telefon oder der Motorpost erfolgte der Ausbau des Eisenbahnnetzes in Schwaben im bayernweiten Vergleich durchschnittlich. Schwaben spielte hier keine Sonderrolle sondern fand sich im Mittelfeld einer Entwicklungsdynamik, die zu ersten Pendlerbewegungen in die Städte und einer Integration einzelner schwäbischer Gebiete in den bayerischen Staat beitrug und zudem Impulse in anderen Bereichen, wie etwa der Architektur gab.
Den ersten Veranstaltungstag schloss der Vorsitzende des Vereins für Augsburger Bistumsgeschichte und Domkapitular Dr. Thomas Groll mit seiner Analyse der Neuorganisation des Bistums Augsburg zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Diese setzte 1817 mit dem bayerischen Konkordat ein und führte zur Bildung einer Landeskirche, die sich territorial an den bayerischen Kreisen orientierte. Ab 1818 mussten auch Geistliche, die vom Staat bestätigt werden mussten den Eid auf die neue Verfassung ablegen, erhielten dafür in bestimmten Fällen aber auch eine staatliche Besoldung. Auch die Diözesanverwaltung wurde reformiert. Das wiedererrichtete und als Verwaltungsinstitution des vergrößerten Bistums Augsburgs fungierende Domkapitel wurde neu besetzt. Auf der Ebene der Pfarreien erfolgten Neugründungen ebenso wie die allmähliche Neugründung von Klöstern mit Schwerpunkten auf Schuldienst und der Krankenpflege.
Der zweite Tag der Tagung begann mit dem Vortrag von Dr. Sarah Hadry, Bayerisches Hauptstaatsarchiv München. Sie gab einen Überblick über die finanzpolitischen Folgen der Verfassung. Der Oberdonaukreis befand sich dabei zunächst im bayernweiten Spannungsfeld der latenten Drohung eines Staatsbankrotts, bedingt durch die hohe Verschuldung des Königreichs. Ein hoher Anteil an Landwirtschaft und Klein- und Kleinstgewerben machte die schwäbische Wirtschaft zudem anfällig für Agrar- und Gewerbeabsatzkrisen. Die eingesetzte Schuldentilgungskommission ordnete und vereinheitlichte zwar die bayerische Schuldenverwaltung, jedoch verzeichnete die Entwicklung Schwabens bis 1848 im wirtschaftlichen Sektor kaum Fortschritte. Erst Verbesserungen in der Infrastruktur, wie der Eisenbahnbau sowie die aufkeimende Industrie lösten ab den 1840er Jahren ökonomische Entwicklungsschübe aus. Hadry betonte dabei, dass Schwaben bei den Ausgaben und Einnahmen der bayerischen Kreise einen Platz im Mittelfeld einnahm, eine Vergleichbarkeit jedoch aufgrund unterschiedlicher Zeitpunkte der Erstellung von Etats als Momentaufnahme nur schwer zu erreichen sei.
Die in diesem Vortrag bereits angesprochene Agrarpolitik thematisierte im Anschluss Corinna Malek von der Heimatpflege des Bezirks Schwaben eingehender. In Folge der Verfassung des Jahres 1818 und der Reformen zu Beginn des Jahrhunderts wurde eine Bodenablösung und somit für Bauern ein Weg aus der Abhängigkeit vom jeweiligen Grundherren möglich. Tatsächlich wurde diese Chance jedoch in unterschiedlichem Maße wahrgenommen – nicht zuletzt aufgrund der Vielfalt an verschiedenen Rechtsverhältnissen zwischen den Protagonisten der früheren Ordnung, die erst sukzessive vereinheitlicht und reformiert wurden. Grundzüge der wirtschaftlichen und sozialen Ordnungen blieben so noch über Jahrzehnte erhalten, wenngleich die Agrarreformen in Schwaben insgesamt mehr Resonanz erfuhren als in Altbayern. Verschiedene Modernisierungsmaßnahmen wie Vereinödungen und Arrondierungen als Vorstufen einer Flubereinigung konnten jedoch auch innerhalb des Kreises nur regional unterschiedlicher Wirksamkeit umgesetzt werden.
Einem kulturpolitischen Thema wandte sich im Folgenden der Leiter des Textil- und Industriemuseums Augsburg, Dr. Karl Borromäus Murr zu, der die Rezeption Kaiser Ludwigs des Bayern in Schwaben im 19. Jahrhundert erörterte. Der Kaiser war im 14. Jahrhundert in vielerlei Weise mit Bayerisch-Schwaben verbunden, nicht zuletzt durch die Zuflucht die ihm die Reichsstadt Augsburg einst gewährt hatte. Die Erinnerungen an diese Verknüpfungen wurden für die Zwecke der Eingliederung Schwabens in das Königreich herangezogen. Die Fürstenhuld stand hier der Bürgertreue gegenüber. Beide Aspekte wurden durch die Wittelsbacher Integrationspolitik vereint zu einem Gesamtbild der Monarchie und des Bürgertums als wesentliche Säulen des Staates. Diese Zusammenhänge sollten den schwäbischen Untertanen nicht zuletzt durch ständige Bezugnahmen auf Kaiser Ludwig und seinen gleichnamigen Nachkommen König Ludwig I. verdeutlicht werden. Sie fanden Ausdruck sowohl in der Gestaltung von Literatur, Reden, Festarchitektur, der Malerei, Skulptur und Plastik.
Die Wirkung und das Auftreten des Hauses Wittelsbach in Schwaben nahm anschließend Bezirksheimatpfleger Dr. Peter Fassl auf. Er stellte dem Zusammenspiel von Leistung und Gegenleistung bezüglich Bürgertum und Monarchie kritische Stimmen bezüglich des feudalen Auftreten Ludwigs I. in Augsburg 1829 entgegen. Die Kritik an den Folgen der Eingliederung Schwabens in das Königreich führte zu einer besonders frühen Ausbildung liberaler Tendenzen, vor allem in den Städten. Hier wurden im Bereich der Kunst und Kultur reichsstädtische Motive betont, etwa in der Auswahl der Darstellung Kaiser Maximilians an den Augsburger Fuggerhäusern oder den Buntglasfenstern des Kaufbeurer Rathauses. Gerade das Allgäu entwickelte sich bis 1849 zu einer Vorreiterregion der revolutionären Bewegung. Gegenüber den wittelsbachischen Förderungen Münchens im Bereich der Architektur und Kunst stand Schwaben im Schatten. Gepaart mit einer langsameren ökonomischen Entwicklung und Bevölkerungszunahme wurde so auch noch in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts eine starke Rückbesinnung auf das alte Reich gegenüber der bayerischen Monarchie und Bürokratie gepflegt. Abzulesen an der Ikonographie des Rathauses von Lindau, wurde dort der Übergang der ehemaligen Reichsstadt an das Königreich als Zwischenstadium bis zur Reichsgründung verstanden.
Prof. Dr. Wolfgang Wüst, Universität Erlangen, untersuchte im Anschluss die Verfassungswirklichkeit im Spiegel des Petitionsrechts bis zum Ende des Königreiches Bayern. Eine hohe Zahl an Petitionen erreichte den bayerischen Landtag aus Franken und Schwaben. Städte, Gemeinden, Landgerichte aber auch einfache Bürger aus dem Oberdonaukreis wandten sich so mit Klagen verschiedenen Inhalts an Landtag um unter anderem die Ergebnisse der Wahl von Abgeordneten anzufechten. Einen Großteil der überlieferten Petitionen umfassten aber gewerbliche Fragen, wie jene der Kontrolle über das Augsburger Brauwesen und die Zuständigkeiten von Adels- und Landgerichten, etwa in Ehestandsfragen. Rein finanzielle Hintergründe hatten hingegen Petitionen gegen ungerechte Steuer- oder Gebührenerhebungen sowie Schuldobligationen aus Zeiten des alten Reiches. Ungleichheiten zwischen alt- und neubayerischen Verbindlichkeiten und Gesetzen führten hier zu Konflikten die schwäbische Antragsteller aus nahezu allen Schichten vorbrachten und die auch individuelle Probleme bei der Integration Schwabens in das Königreich Bayern aufzeigen.
Philipp Lintner von der Heimatpflege des Bezirks Schwaben erörterte in seinem Vortrag die bereits von Murr angesprochenen Königsbesuche in Schwaben bis zum Ende der Monarchie in Bayern bezüglich sich dabei zeigender Kontinuitäten und Veränderungen. Nach einer Unterscheidung des Zwecks und des damit verbundenen möglichen Inkognito-Status des Monarchen anhand von Vorschriften und Regularien, ging er anhand der Beispiele verschiedener Herrscherbesuche in Schwaben auf die Wechselwirkung zwischen Bevölkerung und Monarchie ein. So reiste Ludwig I. noch explizit als Herrscher durch den Oberdonaukreis um unter Bezugnahme auf das alte Reich Huldigungen der dortigen Untertanen entgegen zu nehmen. Prinzregent Luitpold durchquerte wiederum möglichst unauffällig Schwaben, nicht zuletzt aufgrund seiner Eigenschaft als Regent. Bis ins Jahr 1914 hielten sich jedoch prunkvolle Königsempfänge, wie jener Ludwigs III. in Augsburg, an Traditionen und Ikonografien vorangeganger Herrscherbesuche. Sie zeugen von dem jahrzehntelangen Versuch durch die Anwesenheit des Oberhaupts des Verfassungsstaats eine Integration Schwabens in das Königreich zu erreichen und auszubauen sowie eigene Interessen vorzutragen.
Den Abschluss der Tagung bildete der Vortrag von Dr. Barbara Kink über die Volksstimmung in Schwaben in den Berichten der Regierungspräsidenten von 1848 bis 1889. In wöchentlichen Berichten gaben die Regierungspräsidenten Informationen, die sie aus ihren Bezirksämtern erhielten, in Form von vorgebebenen Formularen an den König weiter. Kink stellte die sechs im betrachteten Zeitraum amtierenden schwäbischen Regierungspräsidenten vor. Anschließend erläuterte sie den Aussagewert dieser Quellen für die Verfassungswirklichkeit in Schwaben. So ergeben sich aus diesen Hinweise auf die Präsenz der Wittelsbacher in Schwaben, ebenso wie Nachfragen wann der König denn die Region besuchen werde. Klagen über ausbleibende Königsbesuche und eine mangelnde Verschränkung mit dem Herrscherhaus seien jedoch in geringerem Umfang zu verzeichnen als beispielsweise in der Pfalz. Eine Konkurrenz aber auch Versuche der Vereinigung der Gedanken an eine deutsche Nation und das bayerische Königreich werden in den Berichten spürbar, die auch eine geteilte Zustimmung zur Reichsgründung offenbaren. Schwerpunkte in den Berichten seien jedoch Fragen des Alltags, sei es bezogen auf den Kulturkampf, parteipolitische Themen oder die Folgen der Gründerkrise. Insgesamt ergeben die Berichte trotz verschiedener negativer Stimmen aus Schwaben keine Hinweise auf eine fehlende Loyalität gegenüber dem Königreich – anders als in Regionen der Pfalz oder in Franken. Vielmehr zeigten auch die Berichte der Regierungspräsidenten die Rolle der Verfassung als berufbare Rechtsgrundlage für alle Bevölkerungsgruppen auf.
In einer abschließenden Diskussion wurden verschiedene Aspekte der Tagung aus gesellschaftlichen, ökonomischen und kulturellen Bereichen nochmals angesprochen. Dabei wurde versucht positive wie negative Auswirkungen der Einbeziehung Schwabens in das Königreich Bayern gegeneinander aufzuwiegen. So wurde erneut die große Bandbreite an Wechselwirkungen deutlich die auf Schwaben durch die Integration in das Königreich auf Grundlage der Verfassung des Jahres 1818 einwirkten.
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Philipp Lintner (14. Juni 2019). Die Bayerische Verfassung von 1818 und ihre Auswirkungen auf Schwaben im Königreich Bayern. Bericht zur Tagung vom 1./2.10.2018. Geschichte Bayerns. Abgerufen am 13. September 2024 von https://doi.org/10.58079/pkxx
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