Historisches Lexikon Bayerns – Neue Artikel online
November und Dezember konnten zahlreiche Artikel aus dem Mittelalter und dem 20. Jahrhundert im Historischen Lexikon Bayerns publiziert werden.
Alheydis Plassmann befasst sich mit den Anfängen der Bayern in Chronik, Heiligenlegende und Geschichtsdichtung. Im Unterschied zu anderen frühmittelalterlichen “Völkern” besitzen die Bayern keine frühe Herkunftserzählung. In der frühmittelalterlichen Überlieferung treten sie von Anfang an als feste Bevölkerungseinheit im Land Bayern auf und bedürfen offenbar keiner Selbstvergewisserung, die als eigentlicher Zweck von Origo gentis-Erzählungen anzusehen ist. Ansätze einer solchen Erzählung finden sich für die Bayern erst in hochmittelalterlichen Werken der Geschichtsdichtung und Heiligenlegende. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass ältere Elemente verarbeitet wurden. Doch ist die Erzählung primär als Produkt ihrer Entstehungszeit zu verstehen, in der es um den rechten Platz in der Weltordnung, um die politische Verfasstheit, das Verhältnis von Kaiser und Reichseliten wie überhaupt um die Selbstbehauptung gegenüber Zentralgewalten (“Römerreich”) geht. Rückschlüsse auf die Frühzeit bleiben daher unsicher. [Zum vollständigen Artikel]
Ethnische Identität ist nicht – wie lange angenommen – eine anthropologische Konstante, sondern ein dynamisches, historisches und soziales Phänomen. Sie fußt auf Abgrenzung und Konkurrenz sozialer Gruppen untereinander und wird aus Faktoren wie Abstammung, Sprache, Religion oder gemeinsamen kulturellen Elementen konstruiert. Sie dient der sozialen Sinngebung sowie der Schaffung unterscheidbarer sozialer Gruppen. So wurden in der Antike zunächst außerhalb der griechischen oder römischen Gemeinschaft lebende barbarische Gruppen ethnisch benannt. Später spielten ethnische Bezeichnungen in den barbarischen Nachfolgereichen auf römischem Reichsboden eine bedeutende Rolle. Da aus christlicher Sicht die Vielheit der Völker dem göttlichen Heilsplan entsprach, kam es bereits während des frühen Mittelalters zu einer positiven Transformation heidnisch-gentiler Begrifflichkeit, die bis zur Entstehung der modernen Nationen im 18./19. Jahrhundert weiterwirkte und noch im 20. Jahrhundert die Vorstellung von der Völkerwanderung prägte. [Zum vollständigen Artikel]
Das Capitulare Baiwaricum ist ein Erlass Karls des Großen (reg. 768-814, Kaiser ab 800), der nach der Entmachtung Herzog Tassilos III. (reg. 757-788) der (Wieder-)Errichtung der fränkischen Herrschaft in Bayern diente. Im Rechtstext werden einheimische Anliegen mit fränkischen Interessen verknüpft. Das Kapitular setzt die bekannteste Rechtsquelle zum frühmittelalterlichen Bayern, die Lex Baiuvariorum, an keiner Stelle zwingend voraus, es könnte jedoch als Ergänzung zum geschriebenen bayerischen Stammesrecht fungiert haben. Mehrere Indizien verweisen auf eine Entstehung des Capitulare Baiwaricum bereits 788, womit es als Bestandteil einer engen Abfolge von Maßnahmen zur Integration des Herzogtums in das Frankenreich zu verstehen ist. [Zum vollständigen Artikel]
Der Sammelbegriff “Leiherechte” steht für die Überlassung von Land, seltener von nutzbaren Rechten, durch einen Herrn bzw. Obereigentümer an einen Vasallen bzw. Nutzeigentümer. Zwei Arten von Leihe werden grundsätzlich voneinander unterschieden: die vasallitische und die grundherrschaftliche Leihe. Bei ersterer übten die Vasallen zugleich als Grundherren Herrschaft über die Bauern aus, die diese Güter für sie bewirtschafteten. Eine deutliche begriffliche Unterscheidung der beiden Leihekategorien entwickelte sich in Franken erst im 12. Jahrhundert. Als Gegenleistungen für die vasallitische Leihe verlangte der Herr militärische und/oder politisch-administrative Dienste, bei der grundherrschaftlichen Leihe Abgaben in Form von Naturalien, Geld und Frondiensten. Die vasallitische Leihe existierte in verschiedenen Formen, u.a. als Mannleihe (nur männliche Erbfolge) und als Zinsleihe (geringerer rechtlicher Status, aber auch weibliche Erbfolge). Grundherrschaftliche Güter wurden in Franken bis ins 14./15. Jahrhundert i.d.R. zur temporären Nutzung verliehen. Erst seit dieser Zeit bildete die Erbzinsleihe (freie Vererbung und mögliche Aufteilung unter den Erben, sog. Realteilung) die vorherrschende Form. Die Erbzinsleihe und das mit ihr verbundene System von Abgaben und Diensten blieb im Großen und Ganzen unverändert bis zur Bauernbefreiung im 19. Jahrhundert bestehen. [Zum vollständigen Artikel]
Adelsgesellschaften waren weltliche Einungen und entstanden zwischen 1330 und 1517.Ihre Mitglieder gaben sich durch gemeinsame Abzeichen oder Tracht zu erkennen.Sie verpflichteten sich zu gegenseitigem Beistand und traten öffentlich bei Messen, Totenfeiern oder Turnieren auf. Zu unterscheiden ist zwischen sog. hierarchischen Einungen, die von einem Fürsten veranlasst und geleitet wurden, und horizontalen Einungen, die der Adel aus genossenschaftlichem Anstoß heraus gründete. Im spätmittelalterlichen Deutschland können 92Adelsgesellschaften nachgewiesen werden, die in besonders großer Zahl in Franken,Schwaben und der Pfalz zu verorten sind. [Zum vollständigen Artikel]
Die Erfassung der bayerischen Landstände und ihrer Güter wird als Landtafel bezeichnet. Die Eintragung in die Landtafel als Inhaber eines landtafelmäßigen Gutes berechtigte, zu Landtagen geladen zu werden. Die ersten Landtafeln entstanden in den Kanzleien der bayerischen Teilherzogtümer im 15. Jahrhundert. Seit ca. 1500 erstellte und führte die Landschaft die Landtafeln auch selbst. Mit den seit Ende des 16. Jahrhunderts seltener werdenden, schließlich nach 1669 ganz wegfallenden Landtagen trat die Ladung als wichtiger Zweck der Landtafeln in den Hintergrund. So blieb auch die Aktualisierung und periodische Neuanlage von Landtafeln im Laufe des 17. Jahrhunderts mehr und mehr auf der Strecke. Dennoch wurden im 18. Jahrhundert erneut Landtafeln angelegt. 1808 wurden die Landschaft und damit auch die Landtafeln schließlich abgeschafft. [Zum vollständigen Artikel]
Max Grundig (1908–1989) vertrieb und reparierte ab dem 15. November 1930 in Fürth mit der Firma “Radio-Vertrieb Fürth, Grundig & Wurzer OHG” Radiogeräte und Kleintransformatoren. Er profitierte von Großaufträgen der Firmen AEG und Siemens sowie der Wehrmacht. Nach dem Zweiten Weltkrieg bescherte ihm der Radiobaukasten “Heinzelmann” großen Erfolg. Das Unternehmen entwickelte sich in der Folge zum größten Radio- und Fernsehgerätehersteller Europas und zum weltweit bedeutendsten Tonbandgeräteproduzenten. Grundig gilt als typischer Unternehmer der Zeit des sog. Wirtschaftswunders, u. a. mit einer starken Ausrichtung des Unternehmens auf seine Person. Unternehmerische und personelle Fehlentscheidungen sowie der Konkurrenzdruck aus Fernost im Unterhaltungsgerätemarkt (sog. Braune Ware) sorgten ab den 1980er Jahren für einen Niedergang des Unternehmens. Nach dem Ausscheiden und dem Tod Grundigs musste das Unternehmen 2003 Insolvenz anmelden und wurde zerschlagen. [Zum vollständigen Artikel]
Im Sommer 1945 vereinbarten die alliierten Siegermächte eine gemeinsame Deutschlandpolitik. Sie sollte über den Alliierten Kontrollrat sichergestellt werden. Tatsächlich agierten die Alliierten in ihren Besatzungszonen aber jeweils unterschiedlich. Das unter amerikanischer Besatzung befindliche Bayern wurde vom “Office of Military Government for Bavaria” verwaltet. Die bayerische Staatsregierung war bis zur Wahl des ersten Nachkriegslandtags im September 1946 von der Militärregierung abhängig. Amerikaner und Briten versuchten in den folgenden Jahren, sich wenigstens innerhalb ihrer Besatzungszonen abzustimmen. Es folgten die Gründung des “Länderrats des amerikanischen Besatzungsgebietes” und die sog. Bizone. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 wurde der Zustand der direkten Besatzungsherrschaft zwar formal beendet, de facto endete sie aber erst mit dem Ende der Amtszeit des letzten “Land Commissioner for Bavaria” im Juni 1952. [Zum vollständigen Artikel]
Im Juni 1947 fand die erste Ministerpräsidentenkonferenz in München statt, eine weitere 1948 in Koblenz (Rheinland-Pfalz). Auf dieser beschlossen die Ministerpräsidenten der westlichen Besatzungszonen die Einsetzung eines Parlamentarischen Rates, der die verfassungsrechtlichen Grundlagen für einen demokratischen Neuanfang in Deutschland erarbeiten sollte. Seit 1954 kommen die Ministerpräsidenten der Länder der Bundesrepublik in regelmäßigen Abständen zu solchen Konferenzen zusammen. Der Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz wechselt in festgelegter Reihenfolge unter den Ministerpräsidenten. Bis 2003 fanden unter bayerischem Vorsitz sechs, berücksichtigt man die Ministerpräsidentenkonferenz von 1947 sieben Ministerpräsidentenkonferenzen in München statt. [Zum vollständigen Artikel]
Die Beziehungen Bayerns zur Bundesrepublik Deutschland haben eine staatsrechtliche und eine politische Dimension. Während es in staatsrechtlicher Hinsicht den wechselnden bayerischen Staatsregierungen in großer Kontinuität vor allem um die Bewahrung der föderalistischen Grundordnung der Bundesrepublik ging, hingen die politischen Beziehungen vor allem von der parteipolitischen Zusammensetzung von Staats- und Bundesregierung ab. Zentrale Akteure der Beziehungen sind auf bayerischer Seite vor allem der Ministerpräsident, der Bayern nach außen vertritt, sowie der 1962 erstmals berufene Staatsminister für Bundesangelegenheiten. Als wichtigste Institutionen auf Bundesebene haben sich der Bundesrat und die Ministerpräsidentenkonferenz herauskristallisiert. Auf Seiten des Bundes spielt neben der Regierungskoalition mit dem Bundeskanzler an der Spitze in staatsrechtlicher Hinsicht auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine nicht zu unterschätzende Rolle für die Entwicklung der Beziehungen. [Zum vollständigen Artikel]
Die KirchGruppe zählte in den 1980er Jahren zu den Pionieren des neuen Privatfernsehmarktes. Leo Kirch (1926-2011) gründete 1955 gemeinsam mit seinem Studienkollegen Hans Andresen den Filmverleih “Sirius Film und Einkauf GmbH”. Die beiden begründeten damit ein neues und höchst lukratives Geschäftsmodell, das im Wesentlichen aus dem Ein- und Verkauf sowie dem Verleih von Filmrechten bestand. Der führende Kopf des rasch expandierenden Unternehmens war Leo Kirch. In den 1990er Jahren erfolgte der Einstieg in das sog. Pay-TV, das von Anfang an defizitär war und zusammen mit anderen unternehmerischen Fehleinschätzungen Ende der 1990er Jahre zur Bürde wurde. Für Brisanz sorgte ein Interview mit Rolf E. Breuer (geb. 1937), damals Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank, der die Zahlungsfähigkeit der KirchGruppe öffentlich infrage stellte. Anfang 2002 musste die KirchGruppe Insolvenz anmelden, es war die größte der deutschen Nachkriegsgeschichte. Das Insolvenzverfahren wurde erst im September 2018 abgeschlossen. Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen Leo Kirch und der Deutschen Bank endete erst nach dem Tod Leo Kirchs mit einem milliardenschweren Vergleich mit Kirchs Erben. [Zum vollständigen Artikel]
Helmut Dietls (1944-2015) Werke “Monaco Franze – Der ewige Stenz” und “Kir Royal (Aus dem Leben eines Klatschreporters)” sind zwei seiner berühmtesten Produktionen.
“Monaco Franze” ist eine Hommage an die Stadt München und seine Bewohner und gleichzeitig ein filmisches Zeitdokument. Franz Münchinger alias Monaco Franze, gespielt von Helmut Fischer (1926-1997), ist die Hauptperson der Serie. Fischer verkörpert in der Serie die Figur des sog. Stenz, einer Art Bonvivant. Monaco ist mit der Antiquitätenhändlerin Annette von Soettingen verheiratet, gespielt von Ruth Maria Kubitschek (geb. 1931). Annette verkörpert den Teil der Münchner Gesellschaft, der in Kunst und Kultur die große Erfüllung seines Daseins sucht. Monaco hingegen legt als sog. Stenz nicht nur besonderen Wert auf sein Äußeres, er verlangt stets nach weiblicher Gesellschaft – je unerreichbarer sie für ihn selbst erscheint, desto größer ist für ihn die Herausforderung. Dabei ist für ihn Treue zu seinem geliebten “Spatzl” Annette kein Widerspruch zu seinem Handeln – im Gegenteil. Die Serie “Monaco Franze” wurde bereits kurz nach ihrer Erstausstrahlung sehr populär und genießt mittlerweile Kultstatus, nicht nur in München. Zahlreiche Ausdrücke fanden Eingang in die Alltagssprache (“Ein bisserl was geht immer”). Nicht nur ist die Figur des Stenz untrennbar mit der Person Helmut Fischer alias Monaco Franze verbunden, auch die Münchner Lebensart spiegelt sich in den Hauptfiguren Monaco Franze und Annette wie in einem Brennglas. [Zum vollständigen Artikel]
“Kir Royal (Aus dem Leben eines Klatschreporters)” ist eine sechsteilige Fernsehproduktion des Münchner Regisseurs Helmut Dietl (1944-2015), in der die sog. Münchner Schickeria rund um den Zeitungsjournalisten der fiktiven Münchner Allgemeinen Tageszeitung (MATZ), Baby Schimmerlos (gespielt von Franz Xaver Kroetz [geb. 1946]), parodiert wird. Die Produktion, die hauptsächlich in und um München gedreht wurde, wurde mit vielen bekannten Schauspielern besetzt, darunter Senta Berger (geb. 1941), Dieter Hildebrandt (1927-2013), Mario Adorf (geb. 1930) und Ruth Maria Kubitschek (geb. 1931). Die als Gesellschaftssatire konzipierte Serie enthält eine Reihe von Anspielungen auf reale Persönlichkeiten und Orte. “Kir Royal” wurde mit mehreren Preisen ausgezeichnet, u. a. dem “Adolf-Grimme-Preis”. Die Serie erreichte, wie andere Dietl-Produktionen auch, einen Kultstatus, der über München hinausreicht. [Zum vollständigen Artikel]
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Historisches Lexikon Bayerns (19. Dezember 2018). Historisches Lexikon Bayerns – Neue Artikel online. Geschichte Bayerns. Abgerufen am 7. September 2024 von https://doi.org/10.58079/pkxp
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