Historisches Lexikon Bayerns – Neue Artikel
Seit der letzten Meldung konnten besonders im Epochenmodul ‘Spätmittelalter’ zahlreiche neue Artikel veröffentlicht werden.
Unter Minnesang versteht man die deutschsprachige höfische Liebesdichtung, die zwischen 1150 und 1350 entstanden ist. Zentrale Quelle sind fünf Liederhandschriften. Am Anfang stand der frühe Minnesang. Ab 1170 wurden vor allem im Westen des Deutschen Reichs die Troubadour- und Trouvère-Dichtungen rezipiert (Rheinischer Minnesang, Friedrich von Hausen), bis sich um 1190 der klassische Minnesang wieder von den französischen Vorbildern löste. Bedeutende Vertreter dieser Phase waren Reinmar der Alte, Walther von der Vogelweide oder Neidhart. Der späte Minnesang datiert in die Zeit zwischen ca. 1250 und 135 .
Als Pfalbürger wurden im Spätmittelalter Personen bezeichnet, die im Umland lebten, aber Stadtrechte genossen und sich so ihren Landesherren entzogen. Um diesen Umstand abzustellen, wurde das Pfalbürgerwesen seit dem 13. Jahrhundert bekämpft und wiederholt verboten. Auf dem Gebiet des heutigen Bayern war das Phänomen nur wenig verbreitet. Bedeutsamer waren im schwäbischen Raum zwischen Donau und Lech die dem Pfalbürgerwesen artverwandten Ausbürger; hierbei handelte es sich zumeist um Adelige aus dem Umland, die mit den jeweiligen Städten in ein Bündnisverhältnis traten.
Das Herzogtum Zweibrücken entstand bei der 1410 durchgeführten Teilung der pfälzischen Linien der Wittelsbacher. Die territorialen Schwerpunkte lagen links des Rheins und wurden durch die veldenzische Erbschaft bedeutend erweitert. Das 15. Jahrhundert war durch häufige Konflikte mit der Kurpfalz gekennzeichnet, was schließlich zur Verlegung der Residenz von Meisenheim in die Stadt Zweibrücken führte. In derselben Zeit nutzten die Herzöge die Verleihung von Regalien dazu, ihre Landesherrschaft auszubauen. Im 16. Jahrhundert entstand die Nebenlinie Pfalz-Veldenz, deren Territorium aber nach dem Aussterben im Mannesstamm unter allen verbliebenen Linien der pfälzischen Wittelsbacher aufgeteilt wurde. Die Reformation kam im Herzogtum bereits in den 1530er Jahren zum Tragen. Von den Kriegen des 17. Jahrhunderts verwüstet, erlebte Zweibrücken um die Mitte des 18. Jahrhunderts eine kulturelle und wirtschaftliche Blüte, bevor das Herzogtum 1801 an Frankreich abgetreten werden musste.
Der Bayerische Krieg 1420-1422 markiert in vielerlei Hinsicht den Kulminationspunkt einer langen Geschichte von Auseinandersetzungen der bayerischen Teilherzogtümer. Was als Auseinandersetzung um die Landesteilung von 1392 begonnen hatte, mündete 1420 in die militärische Konfrontation zwischen den bayerischen Fürsten, die sich in der Konstanzer Liga zusammengeschlossen hatten, und den beiden Ingolstädter Herzögen Ludwig VII. (reg. 1413-1443) und seinem Sohn Ludwig VIII. (reg. 1413-1445). Zunächst begann der Krieg zwischen den beiden Ingolstädter Herzögen und dem bayerischen Adelsbund auf der einen Seite und den Grafen von Oettingen sowie dem Nürnberger Burggrafen auf der anderen Seite. 1421 weitete er sich auch auf das Landshuter und Münchner Herzogtum aus. Im Laufe der zwei Kriegsjahre gingen mehr als tausend Dörfer in Flammen auf. Mit der Ingolstädter Niederlage bei Alling am 19. September 1422 und einem energischen Friedensgebot König Sigmunds (reg. 1411-1437, Kaiser seit 1433) fand der bayerische Krieg sein Ende.
1472 gründete Herzog Ludwig IX. der Reiche (reg. 1450-1479) in der vormaligen Residenzstadt des Teilherzogtums Bayern-Ingolstadt eine Universität. Die reich ausgestattete Universität zog in ihrer Frühzeit schnell kompetentes Lehrpersonal wie auch zahlreiche Studierende an. Von Beginn an war die Universität Ingolstadt humanistischen Bildungsidealen verpflichtet; das entsprechende Lehrangebot wurde im 16. Jahrhundert noch weiter ausgebaut. Im konfessionellen Zeitalter entwickelte sich Ingolstadt zu einem intellektuellen Zentrum der katholischen Reform. Von der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts bis zu ihrer Aufhebung 1773 wurde die Universität Ingolstadt zunehmend durch den Jesuitenorden geprägt, der ihr Anfang des 18. Jahrhunderts wichtige aufklärerische Impulse zuführte. 1800 wurde die Universität aus Furcht vor der Bedrohung durch französische Truppen nach Landshut verlegt. [Zum vollständigen Artikel]
Die Landstände der Markgraftümer Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Kulmbach/-Bayreuth bildeten sich relativ spät aus, da eine fortschrittliche Finanzverwaltung die Erhebung neuer Steuern erst zu Beginn des 16. Jahrhunderts nötig machte. Auf dem Baiersdorfer Landtag von 1515 legitimierten die Landstände den Sturz Friedrichs des Älteren (reg. 1486/1495-1515) und konnten Zugeständnisse des neuen Markgrafen zur Sanierung der Staatsfinanzen erreichen. Während der Regierungszeit Markgraf Georgs (reg. 1527-1541/1543) begannen sowohl die Prälaten als auch die Ritterschaft allmählich als Landstände auszuscheiden, lediglich die Vertreter der Städte, Märkte und der in Ämter gegliederten Bauernschaft kamen weiterhin zu den Landtagen. 1603 tagten die Landstände beider Markgraftümer ein letztes Mal gemeinsam. Im Ansbacher Fürstentum konnten die Landstände in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts noch eine aktive Rolle spielen, bevor diese allmählich zurückging und sie nach 1701 nicht mehr einberufen wurden. Im Bayreuther Markgraftum wirkten sie bis 1771 bei der Erhebung von Steuern mit, wobei ihren Appellen zur Senkung der Ausgaben keine Beachtung geschenkt wurde. Während der Zeit der französischen Besatzung traten sie letztmalig zusammen, um die Geldforderungen Kaiser Napoleons (reg. 1802-1814/15) erfüllen zu können.
Der Engelgruß von Veit Stoß (ca. 1447-1553) wurde 1517/18 im Auftrag von Anton II. Tucher (1458-1524) für die Nürnberger St. Lorenzkirche geschnitzt; er zeigt die Szene des biblischen Engelsgrußes: In dieser verkündet der Engel Gabriel der Jungfrau Maria, den Sohn Gottes zu gebären. Umrundet ist diese Darstellung von einem Rosenkranz, zumeist musizierenden Engelchen und sieben Medaillons mit Szenen aus dem Leben Christi und Mariens; darüber thront Gott-Vater, auf der unteren Seite befindet sich die Paradiesschlange. Nach Einführung der Reformation in Nürnberg 1525 wurde der Engelsgruß verhüllt. Erst ab dem 19. Jahrhundert wurde das mehrmals restaurierte Kunstwerk wieder offen im Hallenchor der Lorenzkirche gezeigt.
Seit dem 16. Jahrhundert kennzeichneten zwei Faktoren die Tätigkeit von Regierung und Verwaltung in der Kurpfalz: die zeitweise Einbeziehung entfernt liegender Nebenterritorien (Oberpfalz bis 1628, seit 1685 Jülich-Berg und Pfalz-Neuburg) und der fünfmalige Konfessionswechsel der Regenten. Zudem brachten der Dreißigjährige Krieg (1618-1648) und der Pfälzische Erbfolgekrieg (1688–1697) beispiellose Belastungen. Zu bewältigen waren die Folgen von Finanzmiseren, die trotz guter Einkunftsquellen in Folge einer zu ambitionierten Politik eintraten. Die Kriege hemmten auch die Modernisierung der komplexen Verwaltungsstrukturen; im 18. Jahrhundert wurde das behoben, jedoch um den Preis der Aufblähung und Unübersichtlichkeit der Verwaltung.
Nach der Proklamation des Königreichs Bayern wurde als Hymne zunächst die Melodie der englischen Königshymne in unterschiedlichen Textfassungen mit den Anfangsworten “Heil, unserm König, Heil” verwendet. Daneben setzte sich ab 1860/61 das von Michael Öchsner (1816-1893) verfasste und von Konrad Max Kunz (1812-1875) komponierte “Lied der Bayern” als Hymne durch. In der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg begann eine Diskussion über den Text; neben die Urfassung war seit 1948 eine stärker die bayerische Eigenart betonende Version des Schriftstellers Joseph Maria Lutz (1893-1972) getreten. Ministerpräsident Alfons Goppel (CSU, 1905-1991, Ministerpräsident 1962-1978), der das Bayernlied offiziell als Staatshymne verwenden ließ, empfahl 1966 die dreistrophige Lutz-Fassung. Ministerpräsident Franz Josef Strauß (CSU, 1915-1988, Ministerpräsident 1978-1988) hingegen beendete am 18. Juli 1980 in einer Bekanntmachung zur Staatshymne den Streit. Seither ist eine modifizierte Version der ersten beiden Strophen von Öchsner die offizielle bayerische Hymne.
1900 ging aus dem “Männerturnverein München 1879” der Fußballverein “FC Bayern München” hervor. Als elitärer “Studentenclub” galt der FC Bayern in der Zeit vor und nach dem Ersten Weltkrieg als liberal; aus dem Ausland verpflichtete Trainer führten den Verein zu seinen ersten sportlichen Erfolgen, so 1932 zum Gewinn der Deutschen Meisterschaft. Die zahlreichen jüdischen Mitglieder und Funktionäre des FC Bayern mussten sich in der NS-Zeit zurückziehen, in der der Verein weithin erfolglos war. Erst in der Nachkriegszeit gelang es dem FC Bayern, an seine früheren Erfolge anzuknüpfen. Seit den 1960er Jahren gewann der Verein wiederholt Pokale und Meisterschaften auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene und stieg zu einem der sportlich und wirtschaftlich erfolgreichsten Fußballvereine weltweit auf.
Der Hitler-Ludendorff-Prozess war die strafrechtliche Folge des gescheiterten Hitler-Putsches. Er fand vom 26. Februar bis zum 1. April 1924 vor dem Volksgericht in München statt. Der Prozess, der mit einer unverhältnismäßig milden Verurteilung der meisten Angeklagten endete, geriet aus mehreren Gründen in den Brennpunkt der öffentlichen Kritik.
Mit der Komödie “Zur Sache, Schätzchen” gelang der Regisseurin May Spils (eigtl. Maria-Elisabeth Maier-Spils, geb. 1941) 1968 ein überraschender Kinoerfolg. Der Film ist ein zeitgeschichtliches Portrait des Münchner Stadtteils Schwabing der 1960er Jahre und zählt zu den herausragenden Vertretern des “Neuen Deutschen Films” (auch: “Junger Deutscher Film”). Die Hauptrollen spielen Werner Enke (geb. 1941) und Uschi Glas (geb. 1944). Die im Film verwendete (Jugend-)Sprache, Ausdruck eines Lebensgefühls der Jugend der 1960er Jahre, fand Eingang in die deutsche Umgangs- und Alltagssprache.
Im Unterschied zu den anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland schreibt die Bayerische Verfassung vor, dass Rundfunk ausschließlich in öffentlicher Verantwortung und öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betrieben werden kann (Artikel 111a). Deshalb ist die am 1. April 1985 gegründete Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) auch Veranstalter der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme in Bayern. Vor allem ist sie zuständig für die Genehmigung und Beaufsichtigung der Angebote des privaten Hörfunks und Fernsehens in Bayern. Daneben ist sie auch im Bereich Förderung und Forschung tätig. Ihre Aufgaben sind im Bayerischen Mediengesetz (BayMG) definiert. Als Anstalt des öffentlichen Rechts hat sie das Recht der Selbstverwaltung, übt ihre Aufgaben frei von staatlicher Beeinflussung aus und unterliegt der eingeschränkten Rechtsaufsicht durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Sie hat ihren Sitz in München.
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Historisches Lexikon Bayerns (19. Juni 2017). Historisches Lexikon Bayerns – Neue Artikel. Geschichte Bayerns. Abgerufen am 23. April 2025 von https://doi.org/10.58079/pkux
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