Historisches Lexikon Bayerns – Neueste Artikel
Seit der Publikation des 1000. Artikel am 28. Juli gingen im Historischen Lexikon Bayerns zahlreiche neue Artikel online. Überwiegend entstammen diese dem Epochenmodul ‘Spätmittelalter’, sind aber freilich oft epochenübergreifend.
Seit Beginn des 11. Jahrhunderts bestand das Domkapitel Eichstätt als selbständige juristische Person. Seine Ursprünge gehen auf das von Bischof Willibald um 743 gegründete Benediktinerkloster zurück. Im Mittelalter bestanden 70 Kanonikate. Ihre Zahl verringerte sich bis zum Ende des 17. Jahrhunderts auf 28. Seit 1477 war für die Aufnahme ins Domkapitel adelige Abstammung verpflichtend. Die Domherren stammten überwiegend aus Familien der Schwäbischen und Fränkischen Reichsritterschaft. Die immer wieder angestrebte Übernahme des Eichstätter Bischofsstuhles durch eines der großen Herrscherhäuser konnte das Domkapitel stets verhindern. Seit 1259 beanspruchte es durch Wahlkapitulationen ein Mitspracherecht bei der Regierung von Hochstift und Bistum. Im Laufe der Frühen Neuzeit vergrößerte das Domkapitel stetig seinen Besitz und seinen Einfluss im Hochstift Eichstätt. Die Auflösung des Eichstätter Domkapitels infolge der Säkularisation erfolgte erst 1806. [Zum vollständigen Artikel]
Der Artikel über die Territorialentwicklung in Altbayern (1180-1505) setzt mit dem Jahr 1180 ein, als Kaiser Friedrich I. (reg. 1152-1190, Kaiser ab 1155) den Wittelsbacher Otto I. (reg. 1180-1183) mit dem Herzogtum Bayern belehnte. Dieses umfasste das Gebiet des “Jüngeren Stammesherzogtums” (ohne Kärnten, Tirol, Österreich und die Steiermark, die 1180 abgetrennt wurde). In der Folgezeit arrondierten die Wittelsbacher ihren Besitz, was durch das Aussterben bayerischer Adelsgeschlechter begünstigt wurde (Grafen von Andechs, von Bogen usw.). Mit der Konradinischen Schenkung kamen Gebiete am Lechrain und an der oberen Donau an Bayern. Die Klöster wurden über den Ausbau herzoglicher Vogteirechte und die Vereinnahmung königlicher Rechte der wittelsbachischen Herrschaft unterworfen. So gelang den Wittelsbachern der Aufbau einer eigenen Landesherrschaft im Raum des heutigen Ober- und Niederbayern sowie der heutigen Oberpfalz, exklusive der Hochstifte, der Reichspropstei Berchtesgaden sowie der Reichsstädte. In der Oberpfalz wirkten die Zersplitterung der wittelsbachischen Landesherrschaft unter mehrere altbayerische und pfälzische Linien und die Konkurrenz der Luxemburger als retardierende Elemente beim Aufbau eines geschlossenen Flächenstaates. Zwischen 1255 und 1450 wurde das wittelsbachische Territorium mehrfach unter den verschiedenen Linien geteilt (1255, 1349/53, 1392), wobei Teile davon zeitweise wiedervereinigt wurden. Durch diese Herrschaftsteilungen existierten bis zu vier Teilherzogtümer nebeneinander (Bayern-München, Bayern-Landshut, Bayern-Ingolstadt, Bayern-Straubing). Das bayerische Territorium wurde erst im Landshuter Erbfolgekrieg 1504/05 wieder vereinigt. Das um Gebietsabtretungen vor allem an Kaiser Maximilian I. (reg. 1486-1519, Kaiser ab 1508) und das neu geschaffene Fürstentum Pfalz-Neuburg verkleinerte bayerische Herzogtum wurde in der Primogeniturordnung von 1506 auf Dauer festgeschrieben. [Zum vollständigen Artikel]
Die Herren von Schwangau erscheinen erstmals Mitte des 12. Jahrhunderts im Gefolge der Welfen; im 16. Jahrhundert ausgestorben. Unter den Staufern stiegen die Schwangauer zu Reichsministerialen auf, deren Hauptaufgabe die strategische Sicherung der Straße von Füssen zum Fernpass war. [Zum vollständigen Artikel] Sie verfügten über die Herrschaft Hohenschwangau, die sie 1535 an die Augsburger Kaufmannsfamilie Paumgartner verkauften. 1567 erwarb der bayerische Herzog alle Rechts- und Pfandtitel, allerdings blieb die Herrschaft bis ins 17. Jahrhundert beim Schwäbischen Reichskreis. Nach der Herauslösung aus dem schwäbischen Kreis wurde sie zum bayerischen Pfleggericht erhoben und ging 1803 im Landgericht Schongau auf. [Zum vollständigen Artikel]
Die politische Geschichte des Bistums Freising war im Spätmittelalter geprägt von Auseinandersetzungen zwischen den Freisinger Bischöfen und den bayerischen Herzögen. Bischof Emicho (reg. 1283-1311) gelang es, ein eigenständiges Freisinger Hochstift auszubilden, das aber aufgrund der Expansionsbestrebungen der bayerischen Herzöge in seinem Umfang eng begrenzt blieb. In der Amtszeit Bischof Konrads III. (reg. 1314-1322) entstanden ein Urbar und eine detaillierte Bistumsbeschreibung, die Rückschlüsse auf Umfang und Finanzen des Bistums ermöglichen. Während die Freisinger Bischöfe im 13. und beginnenden 14. Jahrhundert vom Freisinger Domkapitel gewählt wurden, wurden sie im Laufe des 14. und 15. Jahrhunderts vom Papst ernannt. Dies geschah nicht immer im Konsens mit dem Domkapitel, das zeitweise eigene Gegenkandidaten zum Bischof wählte. Mit dem Generalvikar Johannes Grünwalder und späteren Freisinger Bischof (reg. 1448-1452) hielten die Reformen der Konzilien von Konstanz und Basel Einzug in das Bistum. Im 15. Jahrhundert erfolgte auch der Neubau der Münchner Frauenkirche. Im Laufe des 15. Jahrhunderts versuchten die Wittelsbacher, über aus der eigenen Dynastie stammende Bischöfe Einfluss auf das Bistum zu nehmen. [Zum vollständigen Artikel]
Als Armleder-Verfolgungen bezeichnet werden die zwischen 1336 und 1338 erfolgten Ausschreitungen gegen Juden in Unterfranken, am Mittelrhein und im Elsass. Der Name geht ursprünglich auf den Anführer und Initiator der Verfolgungen im Jahr 1336, Arnold von Uissigheim (gest. 1336), zurück, der als “rex Armleder” bezeichnet wurde. Die wohl vorwiegend von Rittern angeführten Aufständischen, die gegen ihre zumeist in Städten lebenden jüdischen Gläubiger vorgingen, entstammten überwiegend der ländlichen Bevölkerung, doch wurden sie häufig von Teilen der Einwohnerschaft vor Ort unterstützt. Ökonomische und soziale Faktoren bildeten das wesentliche Motiv der “Judenschläger”, die danach trachteten, sich ihrer jüdischen Schuldner durch Mord zu entledigen. Erst nach einer dritten Welle verebbten die so genannten Armleder-Verfolgungen endgültig. [Zum vollständigen Artikel]
Die Ende des 13. Jahrhunderts entstandene Reimpaarerzählung „Der Schlegel“ behandelt das Thema des Undanks von Kindern gegenüber ihren Eltern. Sie beschreibt das Schicksal eines reichen Kaufmanns, der seinen Kindern sein gesamtes Vermögen überlässt in der Annahme, an seinem Lebensabend deren Fürsorge und Pflege genießen zu dürfen. Nachdem die Kinder den Vater aber nicht wie erhofft versorgen, greift dieser zu einer List: Indem er ihnen Hoffnung auf einen Schatz macht, erreicht der Vater, dass sich seine Kinder um seine Gunst bemühen und sich wieder gut um ihn kümmern. Nach dem Tod des Vaters erhalten die Kinder als Erbe eine Truhe. In dieser befindet sich der titelgebende Schlegel mitsamt einer Nachricht, dass Eltern, die so dumm sind, ihren gesamten Besitz ihren Kindern zu geben, damit erschlagen werden sollen. Als Verfasser der Dichtung gilt der Berufsschreiber Rüdiger von Hinkhoven (heute Oberhinkhofen, Gde. Obertraubling, Lkr. Regensburg); bis in die Frühe Neuzeit hinein fand die Geschichte des Schlegels in weiten Teilen Nord-, West- und Mitteleuropas Verbreitung. [Zum vollständigen Artikel] Das in der Universitätsbibliothek München überlieferte “Hausbuch” des Michael de Leone (gest. 1355) ist eine ursprünglich zweibändige Sammelhandschrift aus der Zeit um 1350. Der um 1300 in Würzburg geborene Michael Jude (Michael de Leone genannt) wirkte nach einem Studium in Bologna zunächst als Bischöflicher Protonotar, ab 1350 als Scholaster des Würzburger Neumünster-Stifts. Er gilt als einer der bedeutendsten Literatursammler des Spätmittelalters. [Zum vollständigen Artikel]
Die Herren/Grafen Hundt zu Lauterbach sind eine oberbayerische Adelsfamilie mit Stammsitz auf Schloss Lauterbach (Lkr. Dachau). Das salzburgische Ministerialengeschlecht stammte ursprünglich aus dem Pinzgau. Im 14. Jahrhundert bildete sich die altbayerische Linie aus, indem Hans III. die Tochter von Konrad Dachauer von Lauterbach (gest. 1439) ehelichte. Neben der heute noch blühenden Lauterbacher Hauptlinien entwickelten sich in der frühen Neuzeit die Linien Kaltenberg und Falkenstein. 1701 erfolgte ihre Erhebung in den Reichsgrafenstand. [Zum vollständigen Artikel]
Die Vorstellung einer ständigen Bedrohung durch die “Türken” bildete seit dem 14. Jahrhundert ein wesentliches Element der Propaganda der katholischen Kirche. Papst Clemens VI. (reg. 1342-1352) rief erstmals 1343 zum Kreuzzug gegen die Osmanen auf. Später beteiligten sich auch weltliche Autoritäten an diesem Diskurs über die Expansion des Osmanischen Reiches, der nach der Eroberung Konstantinopels 1453 intensiviert wurde. Er diente auch dazu, die innere Stabilität einzelner Territorien zu stärken und die Untertanen zur Zahlung von Abgaben zu bewegen. Eine weiträumige Verbreitung eines einseitig negativen Bildes der “Türken” durch weltliche und geistliche Instanzen machte der Buchdruck möglich. Obwohl das Herzogtum bzw. Kurfürstentum Bayern nie einer unmittelbaren Gefahr durch die Osmanen ausgesetzt war, sind dort Auswirkungen der imaginierten “Türkengefahr” nachzuweisen: Die Bevölkerung wurde etwa zu mittäglichem Gebet und immer wieder zu religiösen Prozessionen angehalten. Obwohl der Diskurs “Türkengefahr” dank der Erfolge der kaiserlichen Seite im “Letzen Großen Türkenkrieg” (1683-1699) eine Wandlung erfuhr, wurden die negativen Vorstellungen über die Osmanen vor allem durch die Historiographie noch lange weitertradiert. [Zum vollständigen Artikel]
Beim “Dolchstoßprozess” handelte es sich um einen zwischen dem 19. Oktober und dem 9. Dezember 1925 vor dem Münchner Amtsgericht durchgeführten Strafprozess. Dort war der Redakteur der sozialdemokratischen Tageszeitung “Münchener Post”, Martin Gruber (1866-1936), wegen Beleidigung und übler Nachrede angeklagt. Als Kläger trat der Herausgeber der nationalistisch ausgerichteten Zeitschrift “Süddeutsche Monatshefte”, Paul Nikolaus Cossmann (1869-1942), auf. Der Prozess endete mit einer Verurteilung des Angeklagten zu einer Geldstrafe von 3.000 Reichsmark. Die Bedeutung des Prozesses lag nicht im eigentlichen Gegenstand der Verhandlung; vielmehr strebten beide Parteien danach, über das öffentliche Forum die innenpolitisch umstrittene Frage nach den Ursachen der militärischen Niederlage im Ersten Weltkrieg in ihrem Sinne zu klären. [Zum vollständigen Artikel]
Nach Ende des Krieges richteten die Militärbehörden der westlichen Besatzungszonen Sammeldepots für das sicherzustellende Kunst- und Kulturgut ein. Es handelte sich im Wesentlichen um vor Kriegseinwirkungen evakuierte Bestände deutscher Museen, aber auch um Raubgut aus dem In- und Ausland. Beides lagerte vor allem im Bereich der amerikanischen und der britischen Besatzungszone. Dort wurden daher auch die größten Sammelstellen eingerichtet, um das evakuierte Kunstgut zusammenzuführen. Die bedeutendsten dieser Central Collecting Points (CCP) befanden sich in Celle – für die britische Zone –, und in der amerikanischen Zone in Marburg, Offenbach, Wiesbaden sowie in München. Der Wiesbadener CCP verwahrte vor allem Werke aus deutschem Museumsbesitz. Der Collecting Point in Offenbach war auf Archivalien, Kunst und Kultgegenstände aus dem jüdischen Kulturkreis spezialisiert. In- und ausländische Raubkunst hingegen wurde hauptsächlich im Munich Central Collecting Point zusammengeführt, der im Juni 1945 im ehemaligen “Verwaltungsbau der NSDAP” und “Führerbau” am Königsplatz in München eingerichtet wurde und bis 1949 bestand. [Zum vollständigen Artikel] Das 1946 gegründete Zentralinstitut für Kunstgeschichte (ZI) in München ist das einzige außeruniversitäre kunsthistorische Forschungsinstitut in der Bundesrepublik Deutschland. Als national wie international ausgerichtete und in zahlreichen Verbünden, Arbeitsgemeinschaften und Kooperationen dicht vernetzte Forschungseinrichtung und mit einem Programm wissenschaftlicher Veranstaltungen ist es ein Ort der kunsthistorischen Forschung und des wissenschaftlichen Austausches. Mit einer der weltweit bedeutendsten und größten kunsthistorischen Fachbibliotheken (über 560.000 Bände, knapp 1.100 laufend gehaltene Zeitschriften), den Bildbeständen seiner Photothek (ca. 900.000 Medieneinheiten) sowie mit zahlreichen international genutzten Online-Angeboten und Datenbanken ist das ZI auch eine zentrale Service-Institution für die kunsthistorische Recherche. Die Lage im Münchner Kunstareal und damit die direkte Nachbarschaft zu den nahegelegenen Museen und Hochschulen machen das ZI zu einem privilegierten Wissenschaftsstandort. Nach dem Königsteiner Abkommen zunächst durch den Bund gefördert, steht das ZI seit 1979 in alleiniger Trägerschaft des Freistaats Bayern und ist dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nachgeordnet. Seit 2012 besteht eine Kooperation mit dem Institut für Kunstgeschichte der Ludwig Maximilians-Universität (LMU). [Zum vollständigen Artikel]
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Historisches Lexikon Bayerns (17. Oktober 2016). Historisches Lexikon Bayerns – Neueste Artikel. Geschichte Bayerns. Abgerufen am 8. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/pktn
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