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Das Historische Lexikon Bayerns hat seinen 1.000. Artikel veröffentlicht!
Anlässlich des 500-jährigen Jubiläums des Reinheitsgebots dreht sich darin alles rund um die 1516 beschlossenen Bestimmungen zum Brauen und Ausschank von Bier, die bis heute für in Bayern gebraute ober- und untergärige Biere gelten. Die Herzöge Wilhelm IV. (reg. 1508-1550) und Ludwig X. (Mitregent 1514-1545) erließen sie als Teil der Landesordnung im gleichen Jahr. Ähnliche oder gleichlautende Regelungen gab es seit dem Beginn des 14. Jahrhunderts in thüringischen, fränkischen und bayerischen Kommunen. Die auf hohe Qualität bei angemessenem Preis pochenden Verordnungen stärkten die Konkurrenzfähigkeit des Bieres, so dass es schließlich den Wein als Volksgetränk ablöste. Der Begriff “Reinheitsgebot” kam erst im 20. Jahrhundert auf. Das Reinheitsgebot, das bis heute für in Bayern gebraute ober- und untergärige Biere gilt, stellt einen wesentlichen Grundpfeiler im Selbstverständnis des bayerischen Braugewerbes dar. [mehr]
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Historisches Lexikon Bayerns (1. August 2016). 1.000 Artikel online. Geschichte Bayerns. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/pktc
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