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Agnes Bernauer

Die Gesellschaft für Bayerische Rechtsgeschichte und
das Leopold-Wenger-Institut für Rechtsgeschichte – Abt. B: Bayerische und Deutsche Rechtsgeschichte
beehren sich, zu folgender Veranstaltung einzuladen:

Prof. Dr. Hermann Nehlsen

Agnes Bernauer

am Freitag, 9. Dezember 2016 um 17:30 Uhr s. t.

in der Bibliothek des Leopold-Wenger-Instituts für Rechtsgeschichte, Abt. B: Deutsche und Bayerische Rechtsgeschichte, Raum 226, Prof.-Huber-Platz 2, 80539 München.

 

Agnes Bernauer bewegt. Rechtshistorisch galt und gilt es als ausgemachte Sache, ihren Tod im Jahr 1436 als Mord, bestenfalls noch als mehr oder weniger durch Staatsräson bemäntelten Justizmord zu interpretieren. Davon abzurücken besteht nach wie vor kein Anlass. Anlass besteht indessen, die Frage der Wirksamkeit ihrer Ehe ins Zentrum der Aufmerksamkeit zu stellen und dabei auch die Perspektive zu erweitern und ihr Schicksal wie das des Hauses Wittelsbach in dieser Phase der bayerischen Landesgeschichte in bislang unbeachtete Zusammenhänge zu stellen.

 

Prof. Dr. Hans-Georg Hermann
(Vorsitzender)

Andreas Nestl

Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns

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OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Andreas Nestl (16. Juni 2016). Agnes Bernauer. Geschichte Bayerns. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/pkss


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Eine Antwort

  1. Andrea Schütze M.A. sagt:

    Es war ein sehr interessanter Vortrag, der nicht nur zur Diskussion anregte, sondern darüber hinaus auch nachdenklich stimmte, da er die schwierige Balance der Gerechtigkeit im Spannungsfeld von Schutz und Rechtsfrieden schön beleuchtet hat:
    Einerseits das berechtigte Bedürfnis nach Bestrafung der Täter, ganz im Sinne der Opfer, wobei genau hier das Recht der Gerechtigkeit nicht genügen konnte, da es an der Frage “ihrer Opfer?” seine Grenze fand und zum Erhalt der Rechtsregeln auch finden musste, so dass Gerechtigkeit mit Recht nicht vollends erreicht werden konnte.
    Andererseits das berechtigte Bedürfnis nach Zukunft und einem Weiter, ganz im Sinne der gesamten kriegsbetroffenen Nationen, insbesondere Deutschlands, und auch hier wiederum konnte zugunsten von Rechtsfrieden und Wiederaufbau das Recht mit Täteramnestien der Gerechtigkeit erneut nicht wirklich “gerecht” werden.
    Hochinteressant als Beitrag und beim längeren Nachdenken auch ziemlich beunruhigend.

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