Neue Artikel im Historischen Lexikon Bayerns
Seit Ostern sind im Historischen Lexikon Bayerns zahlreiche neue Artikel erschienen. Drei Artikel befassen sich dabei mit der Kurpfalz:
Die Kurpfalz war ein auf dem Pfalzgrafenamt beruhendes Territorium, das sich v. a. auf den Raum zwischen Mosel und Kraichgau erstreckte. Inhaber waren ab Ende des 10. Jahrhunderts die Ezzonen, ab 1125 die Ballenstedter, ab 1140 Verwandte der Stauferkönige und ab 1214 die Wittelsbacher. Von einer Verbindung des Pfalzgrafenamts mit der Kurwürde kann frühestens ab 1198 gesprochen werden. Gemäß dem Hausvertrag von Pavia 1329 sollte diese zwischen Bayern und der Kurpfalz alternieren; faktisch wurde sie jedoch mit der Goldenen Bulle 1356 der Kurpfalz zugesprochen. Unter den Wittelsbachern kam es mehrfach zu erbrechtlichen Auseinandersetzungen um die Kurpfalz und Teilungen des Territoriums, die mit dem Hausvertrag von Pavia 1329 ein Ende fanden. 1357 wurde die Primogenitur eingeführt, 1368 bzw. 1378 das Kurpräcipuum (Gebiete der Kurpfalz). Mehrmalige Konfessionswechsel zwischen Katholizismus, Luthertum und Calvinismus kennzeichnen die Geschichte der Kurpfalz. Nach der Besetzung im Dreißigjährigen Krieg durch spanische und bayerische, später schwedische Truppen restituierte der Westfälische Frieden die Linie Pfalz-Simmern in der territorial verkleinerten Kurpfalz. 1777 wurde die Kurpfalz nach dem Aussterben der bayerischen Linie der Wittelsbacher gemäß dem Hausvertrag von Pavia mit Bayern vereinigt. Mit den Napoleonischen Kriegen hörte sie auf zu bestehen; die linksrheinischen Gebiete fielen an Frankreich, die rechtsrheinischen größtenteils an Baden. [Zum vollständigen Artikel]
Die klassischen Hofämter sind für die Kurpfalz bereits seit dem 13. Jahrhundert belegt, schon seit dem 14. Jahrhundert kam ihnen nurmehr eine zeremonielle Bedeutung zu. Von einer stetigen Entwicklung der Verwaltung kann hingegen erst nach dem Hausvertrag von Pavia 1329 gesprochen werden. Insbesondere nach der Erlangung der Kurwürde 1356 ist ein Ausbau und eine Ausdifferenzierung der Verwaltung belegt. Nachgewiesen sind die Kanzlei mit einem obersten Schreiber als Vorsteher und der kurfürstliche Rat. Fachleute warb die Kurpfalz auch vom Erzstift Mainz ab. Die Finanzverwaltung oblag den Kellereien, den über das Land verteilten Ämtern. Die niedere Gerichtsbarkeit war im Spätmittelalter den Dorfgerichten anvertraut, für die hohe Gerichtsbarkeit waren kurpfälzische Ämter und die Zenten, eine Untergliederung der alten Grafschaften, zuständig. 1462 wurde das Hofgericht als oberstes Appellationsgericht eingerichtet. Zur Bildung von Landständen kam es in der Kurpfalz im Unterschied zur Oberpfalz nicht. [Zum vollständigen Artikel]
Die Geschichte der Pfalzgrafen bei Rhein ist im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit durch eine Vielzahl von Landesteilungen geprägt. Die Grundlage hierfür bildete der Hausvertrag von Pavia 1329, der die pfälzischen und bayerischen Besitzungen der Wittelsbacher trennte. Erst 1777 kam es zu einer Wiedervereinigung der beiden Linien. Ausgangspunkt für die zahlreichen folgenden pfälzischen Teilungen waren die auf Wunsch König Ruprechts (reg. 1400-1410, 1398-1410 als pfälzischer Kurfürst) 1410 von seinen Räten getroffenen Bestimmungen. Insbesondere im Verlauf des 15. und im frühen 16. Jahrhundert sind innerhalb der einzelnen pfälzischen Linien Tendenzen erkennbar, nur einem Sohn die Herrschaft zu ermöglichen. Zumeist handelte es sich dabei um den Erstgeborenen. Nachgeborene Söhne sollten bis zur Durchsetzung der Reformation häufig als Domherr oder Bischof in den geistlichen Stand treten, um weitere Teilungen zu verhindern. Dieses Vorgehen änderte sich im Verlauf der Frühen Neuzeit in fast allen Linien. Meist wurde nun allen Söhnen eine Teilhabe an der Herrschaft ermöglicht, die häufig mit weiteren Teilungen der reichsunmittelbaren Fürstentümer einhergingen. Die gemeinsame Abstammung der Mitglieder aller Linien drückte sich im Führen des Titels eines Pfalzgrafen bei Rhein und Herzogs von Bayern aus. [Zum vollständigen Artikel]
Die Grafen von Abensberg waren ein seit 1170 bezeugtes Adelsgeschlecht. Den Grafen bzw. Herren von Abensberg gelang es, eine eigenständige Herrschaft zwischen Ingolstadt und Kelheim bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert zu erhalten. Ihre Stellung basierte überwiegend auf Klostervogteien, Reichsrechten und der Übernahme von bayerischen Ämtern. Die Abensberger gehörten zu den wenigen hochfreien Adelsfamilien im spätmittelalterlichen Herzogtum Bayern. [Zum vollständigen Artikel] Die Herrschaft der Abensberger fußte auf der Kontrolle von Burgen, später von Märkten und der “Haupt”-Stadt Abensberg (Lkr. Kelheim), ferner auf der Gründung einer geistlichen Institution (Kollegiatstift Essing). Die Grafschaft hatte eine weitere Basis in Allodial- und Kirchengütern. Im Spätmittelalter wurde sie in drei Ämter aufgeteilt. Eine schriftliche Verwaltung ist in Ansätzen erkennbar. Das Zentrum Abensberg verfügte – neben der Hauptburg – über Pfarrei, Markt, Kloster, Schule und eine jüdische Gemeinde. Das Gebiet der Abensberger war eine der wenigen Herrschaften, die sich dem Zugriff der Wittelsbacher entziehen konnte. Erst nach dem Aussterben der Abensberger 1485 gelangte sie in die Hände des Herzogshauses. [Zum vollständigen Artikel]
Die Grafschaft Werdenfels bildete sich im Kern auf der Grundlage des frühmittelalterlichen Klosters Scharnitz-Schlehdorf, einem bischöflichen Eigenkloster, aus. Ausgehend von Urbarsbesitzungen konnten die Freisinger Bischöfe im 13. Jahrhundert durch Erwerb adeliger Herrschaftsrechte ein geschlossenes Territorium bilden. Verwaltungsmittelpunkt war bis 1630 die namensgebende Burg Werdenfels. 1802 fiel die Grafschaft im Zuge der Mediatisierung an Bayern. [Zum vollständigen Artikel]
Schwabegg (Lkr. Augsburg), 30 km südlich von Augsburg gelegen, war Sitz eines hochadeligen Adelsgeschlechts, das bis zu seinem Aussterben 1167 die Vogtei über einen Teil des Besitzes der Bischöfe von Augsburg ausübte. Ihre Erben wurden die Staufer und über Konradin (gest. 1268) fielen Burg und Herrschaft Schwabeck mit dem Konradinischen Erbes an die Wittelsbacher. Die Herrschaft Schwabeck wurde einer der frühen Ausgangspunkte wittelsbachischer Expansion im heutigen Bayerisch-Schwaben und von den bayerischen Herzögen zu einer geschlossenen Herrschaft ausgebaut. Verwaltungssitz der Herrschaft wurde ab 1674 Türkheim (Lkr. Unterallgäu). Die Herrschaft wurde im Laufe der Zeit immer wieder verpfändet oder weiterverliehen. 1688-1705 war sie im Besitz von Herzog Maximilian Philipp von Bayern (1638-1705), der auch in Türkheim residierte. 1804 wurde die Herrschaft aufgelöst und auf die Landgerichte Schwabmünchen (Lkr. Augsburg) und Mindelheim (Lkr. Unterallgäu) verteilt. [Zum vollständigen Artikel]
Das 744 gegründete Kloster Fulda wurde 1220 zur Fürstabtei erhoben. Die Fürstabtei Fulda zählte im Spätmittelalter zu den kleineren geistlichen Territorien, traditionell unterhielten die Fuldaer Äbte enge Verbindungen zum Königtum. Ein Hauptkonfliktfeld der Fürstabtei war seit dem Hochmittelalter das Verhältnis zum benachbarten Hochstift Würzburg, mit dem es um die Ausübung von Herrschaftsrechten konkurrierte. Interne Machtkämpfe bestanden im Spätmittelalter zwischen Fürstabtei, Stiftsadel und Bürgertum. Wegen zunehmender steuerlichen Belastung der Kommunen kam es zu teilweise heftigen Bürgerprotesten, die im Aufstand der Stadt Fulda im Jahre 1331 einen Höhepunkt erreichten. 1752 erfolgte die Erhebung der Fürstabtei Fulda zum Fürstbistum, das noch 51 Jahre bis zum Reichsdeputationshauptschluss Bestand hatte. [Zum vollständigen Artikel]
Ehaften waren Rechtsnormen der Niedergerichtsbarkeit in dörflichen Gemeinschaften. Als Ehaftgewerbe werden seit dem Spätmittelalter die konzessionspflichtigen Gewerbebetriebe Dorfwirtschaft/Taverne, Mühle, Schmiede und Bad bezeichnet. Ähnlich behandelt werden konnte die Schafhaltung (Hirten und Schäfer). Diese Gewerbe und ihre Inhaber nahmen eine Sonderstellung ein, da sie über Monopolrechte verfügten. In der Umbruchszeit nach 1800 verloren die Ehaften im Zuge der Liberalisierung des wirtschaftlich-gewerblichen Lebens ihre Bedeutung. [Zum vollständigen Artikel]
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstandene Literaturgattung. Neben dem Gegensatz von Stadt und Land stellen autobiographische Elemente der Autoren maßgebliche Charakteristika des Heimatromans dar. In Bayern wird der Heimatroman praktisch mit dem oberbayerischen Berg-, Dorf und Bauernroman gleichgesetzt. Wegweisende Vertreter des Genres sind Ludwig Ganghofer (1855-1920) mit seinen Jagd- und Bergromanen sowie Ludwig Thoma (1867-1921) mit seinen Bauern- und Dorfromanen. Ihnen folgten Autoren wie Lena Christ (1881-1920) oder Oskar Maria Graf (1894-1967) nach, nicht ohne eigene Akzente zu setzen. Infolge seiner ideologischen Vereinnahmung durch den Nationalsozialismus wurde der Heimatroman diskreditiert. Seit den 1970er Jahre konnte sich der bayerische Heimatroman wieder verstärkt etablieren. [Zum vollständigen Artikel]
Kurz nach der Revolution im November 1918 in Regensburg als Abspaltung von der Deutschen Zentrumspartei entstanden, war die Bayerische Volkspartei (BVP) eine maßgebliche Kraft des politischen Katholizismus in der Weimarer Republik und vertrat eine entschieden föderalistische Politik. Sie war von 1919 bis 1933 die stärkste Partei in Bayern und an allen Landesregierungen beteiligt. Als größte der deutschen Landesparteien mit rund 55.000 Mitgliedern war sie von 1919 bis 1933 im Reichstag und 1922-1923, 1923-1924 sowie von 1925 bis 1932 auch in den Reichsregierungen vertreten. Am 4. Juli 1933 löste sich die BVP auf Druck der Nationalsozialisten auf. [Zum vollständigen Artikel]
Der “Süddeutsche Verlag” ist der Herausgeberverlag der “Süddeutschen Zeitung”. Er wurde am 25. Juli 1947 gegründet. Seine Gesellschafter waren August Schwingenstein (1881-1968), Edmund Goldschagg (1886-1971), Franz Josef Schöningh (1902-1960) und Werner Friedmann (1909-1969), ab 1953 auch Hans Dürrmeier (1899-1977). Der Zeitungsverlag wurde nach und nach zum florierenden Großunternehmen. Mit der 1993 auftretenden wirtschaftlichen Rezession aber brach das Anzeigengeschäft ein. Dies war jedoch nicht die alleinige Ursache der Krise des verschuldeten Verlags. Ein Hauptgrund war neben den Gewinnentnahmen zugunsten der sich ständig untereinander befehdenden Eigentümer der Expansionsdrang und Verkauf von Verlagsanteilen an die “Südwestdeutsche Medien Holding GmbH”. [Zum vollständigen Artikel]
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Historisches Lexikon Bayerns (26. April 2016). Neue Artikel im Historischen Lexikon Bayerns. Geschichte Bayerns. Abgerufen am 10. September 2024 von https://doi.org/10.58079/pkse
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