Spektakel des Schreckens. Todesstrafe im frühneuzeitlichen Regensburg

Ausstellung mit Begleitpublikation in der Staatlichen Bibliothek Regensburg

Im Zuge von Retrokatalogisierungsmaßnahmen an der Staatlichen Bibliothek
Regensburg, die für die Digitalisierung der urheberrechtsfreien Bände zusammen
mit Google notwendig waren, wurde in einem Band aus dem 16. Jahrhundert ein
spektakulärer Fund gemacht: Auf der letzten Seite des Buches findet sich eine
handschriftliche Liste von zum Tode verurteilten Personen. Angelegt wurde
dieses kulturgeschichtlich wertvolle Dokument von Georg Sigismund Hamann, einem
Beisitzer des Regensburger Stadtgerichts an der Wende vom 16. zum 17.
Jahrhundert. Akribisch notierte Hamann zwischen 1594 und 1606, wer in seiner
Amtszeit zum Tode verurteilt worden war und v. a. warum diese Strafe verhängt
wurde.

Für die Menschen des 21. Jahrhunderts, geprägt vom Erbe der Aufklärung,
muten die Bestrafungen dieser Zeit ungemein grausam an. Richard van Dülmen hat
die Strafrechtspraxis jener Zeit mit “Theater des Schreckens” treffend
umschrieben. Allerdings strebte die Rechtsprechung jener Zeit nicht die
Besserung des Verurteilten an, sondern versuchte vielmehr durch körperliche
Strafen an demjenigen, der die hergebrachte Ordnung verletzt hatte, das Recht
wiederherzustellen. Daher mussten schon aus dem Gedanken an Wiedergutmachung
und Abschreckung heraus die Strafen ebenso schrecklich sein wie es das zu
bestrafende Vergehen war. Sonst hätten die Strafen ihren eigentlichen Zweck
verfehlt.

Die Notizen Hamanns legen von dieser Auffassung beredtes Zeugnis ab.
Wie die Aufzeichnungen weiterhin zeigen, wurden in der Zeit an der Wende vom
16. zum 17. Jahrhundert in der Hauptsache in Regensburg Diebstähle und Mord
bzw. Totschlag verhandelt. Insgesamt 26 Fälle notierte Hamann. Darunter befand
sich eine verurteilte Kindsmörderin, die zuerst mit glühenden Zangen gerissen
und anschließend in der Donau ertränkt wurde. Für schweren Diebstahl und
Räuberei war die Hinrichtung durch das Schwert üblich, nach eingetretenem
Tod wurde der Verurteilte zur Abschreckung oftmals auf das Rad geflochten. Und
ein Mann, welcher der Sodomie für schuldig befunden worden war, wurde
verbrannt.

Die Liste Hamanns ist somit ein wichtiges Dokument zur Geschichte
des Strafgerichts in der Reichsstadt Regensburg. Für die Stadt Regensburg mit
ihren rechtsarchäologischen Zeugnissen, wie der jährlich von ungezählten
Touristen besuchten historischen Folterkammer, ist die Aufarbeitung der
frühneuzeitlichen Strafrechtsgeschichte ein noch nicht genügend
aufgearbeitetes Kapitel Stadtgeschichte. Hamanns Liste ist hierzu ein
entscheidendes Mosaiksteinchen, zumal viele Akten aus dieser Zeit im 19.
Jahrhundert verloren gingen. Und nebenbei zeigt der Fund wieder einmal sehr
eindringlich, dass alte Bücher oftmals erstaunliche Überraschungen bergen.
Die Ausstellung wurde am 2. Dezember 2015 um 20 Uhr eröffnet. Sie ist bis Ende
Februar 2016 im Foyer der Bibliothek zu sehen.

Es ist auch ein Begleitheft erschienen, das zum Preis von 3,- Euro (ggfs. zzgl. Versandkosten) in der
Bibliothek erhältlich ist.

Details zur Begleitpublikation: https://www.staatliche-bibliothek-regensburg.de/index.php?id=59

 

Bernhard Lübbers

Bibliotheksleiter der Staatlichen Bibliothek Regensburg

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OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Bernhard Lübbers (3. Dezember 2015). Spektakel des Schreckens. Todesstrafe im frühneuzeitlichen Regensburg. Geschichte Bayerns. Abgerufen am 7. September 2024 von https://doi.org/10.58079/pkqh


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