Historisches Lexikon Bayerns – 950. Artikel online
Der 950. Artikel des Historischen Lexikon Bayerns behandelt die Fränkischen Hohenzollern: Kaiser Heinrich VI. (reg. 1190-1197) belehnte 1191/92 Graf Friedrich III. von Zollern (Burggraf Friedrich I. von Nürnberg, reg. 1171-ca. 1200) mit dem Nürnberger Burggrafenamt. Neben der bisherigen schwäbischen Linie entstand damit eine zweite, fränkische Linie der Zollern. Ihr Aufstieg zu einem der bedeutendsten Adelsgeschlechter im Heiligen Römischen Reich wurde begünstigt durch lange Herrschaften der regierenden Familienoberhäupter, innerfamiliärer Eintracht, gute Beziehungen zu den Reichsoberhäuptern und einer erfolgreichen Heiratspolitik. Markgraf Albrecht Achilles (reg. 1440-1486) ragte dabei besonders heraus. Der Erwerb der Mark Brandenburg 1417 unter Friedrich VI. (als Burggraf reg. 1397-1415, als Markgraf und Kurfürst von Brandenburg 1415/17-1440) führte zur Herausbildung eines weiteren, kurbrandenburgischen Zweiges der Zollern. Mit dem Tod Georg Friedrichs des Älteren (reg. 1543-1603) unter dem das Herzogtum Preußen als Lehen an das zwischenzeitlich evangelisch gewordene Zollernhaus gelangte, endete die ältere Linie der fränkischen Zollern; ihre Besitzungen gingen an den kurbrandenburgischen Zweig über. Die jüngere Linie der fränkischen Zollern mit Residenzen in Kulmach und Ansbach bzw. später Bayreuth beschränkte sich in ihrem Wirken im absolutistischen Zeitalter weitgehend auf ihre Territorien. 1791 erreichten ihre brandenburgisch-preußischen Verwandten schließlich die das ganze 18. Jahrhundert über hinweg betriebene Vereinigung mit den Markgrafentümern Ansbach und Bayreuth. [Zum vollständigen Artikel]
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Historisches Lexikon Bayerns (21. August 2015). Historisches Lexikon Bayerns – 950. Artikel online. Geschichte Bayerns. Abgerufen am 11. September 2024 von https://doi.org/10.58079/pkp2
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