Historisches Lexikon Bayerns – Neue Artikel im Juni
Im Juni wurden folgende Artikel im Historischen Lexikon Bayerns publiziert:
Als Geschlechterbücher werden Handschriften bezeichnet, die im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit, v.a. im oberdeutschen Raum, die Materialien zur Geschichte einer oder mehrerer vernetzter Familien der mittleren und oberen Schichten über mehrere Generationen darlegen. In Bayern entstand in Spätmittelalter und Früher Neuzeit eine beträchtliche Zahl an Geschlechterbüchern, die insbesondere aus Augsburg und Nürnberg stammen. Sie informieren uns über die lokalen Eliten und deren Beziehungen. Sie leisteten einen wesentlichen Beitrag zur Vereinbarkeit von kommunaler und adliger Kultur in den Reichsstädten und somit zur zunehmenden Angleichung von Stadt- und Landeliten. [Zum vollständigen Artikel]
Der so genannte Süddeutsche Städtekrieg tobte 1449/50 zwischen den Mitgliedern eines Städtebundes und den in Einungen verbundenen Adligen. Hintergrund der Auseinandersetzungen waren Streitigkeiten des Markgrafen Albrecht “Achilles” von Brandenburg-Ansbach (reg. 1440-1486) mit der Reichsstadt Nürnberg. Der Städtekrieg blieb ohne eindeutigen Sieger: Am 22. Juni 1450 wurde ein Waffenstillstand festgelegt, am 27. April 1453 in Lauf endgültig Frieden geschlossen. [Zum vollständigen Artikel]
Die Landstände Pfalz-Neuburgs hatten weitgehend die gleiche rechtliche Ausgangssituation wie die Stände des 1505/1506 vereinigten Herzogtums Bayern. Hier wie dort bestand die Landschaft aus den drei Kurien, der Prälaten, des Adels sowie der Städte und Märkte. Besondere Bedeutung erlangte die Neuburger Landschaft durch die Übernahme der Regierung des Fürstentums 1544, während der überschuldete Landesherr Pfalzgraf Ottheinrich (reg. 1522-1557) ins Exil gehen musste. Im 17. Jahrhundert ersetzten verstärkt Ausschusstage die Vollversammlungen. 1680 fand der letzte Volllandtag im Fürstentum Neuburg statt. Ausgeschieden aus dem Verband der Pfalz-Neuburger Landstände sind die Stände des Deputatfürstentums Sulzbach, das 1656 die Selbständigkeit erlangte. Eine eigene Landschaftsverwaltung hatte sich jedoch nur in Neuburg ausgebildet. Die Neuburger Landschaft bestand bis zur ihrer Auflösung 1808. [Zum vollständigen Artikel]
Die Grundlage für die Entstehung der deutschen (und somit auch der bayerischen) Handwerkskammern bildete das “Handwerkergesetz” vom 26. Juli 1897. 1899 erließ das Bayerische Innenministerium Statuten für die Errichtung von acht Handelskammern (Kaiserslautern, Bayreuth, Nürnberg, Würzburg, Regensburg, Augsburg, Passau, München), je einer pro Kreis. Zu deren vorrangigen Aufgaben gehörte u. a. die Interessenvertretung, die Unterstützung der Staats- und Gemeindebehörden in Handwerksangelegenheiten sowie die Lehrlings- und Meisterausbildung. Am 1. April 1901 konstituierte sich der “Bayerische Handwerkskammertag” in Nürnberg als Dachverband der bayerischen Handwerkskammern, mit Vorsitz der Münchner Kammer. Die Handwerkskammern brachten bis zum Ersten Weltkrieg eine Strukturreform in Gang. In der NS-Zeit wurden sie gleichgeschaltet, die Juden aus dem Handwerk gedrängt. Dem “Wiederaufbaugesetz” vom 27. Februar 1934 folgend wurde das deutsche Handwerk mit Industrie, Handel, Banken, Versicherungen, Energiewirtschaft, Fremdenverkehr in der “Reichswirtschaftskammer” zusammengeschlossen. [Zum vollständigen Artikel]
Nach dieser zwangsweisen Umorganisation erfolgte eine Reorganisation der Handwerkskammern nach Kriegsende 1945. Neue Tätigkeitsfelder der wieder errichteten Handwerkskammern wurden die Wiederherstellung und Wiedereinrichtung von Werkstätten, deren Ausstattung vernichtet und so leicht auch nicht wiederzubeschaffen war. Brisant war nach 1945 der Umgang der Handwerkskammern mit ehemals jüdischen Handwerksbetrieben, deren Restituierung sich als schwierig erwies. Die Handwerkskammern besitzen bis heute (Stand 2015) eine herausragende bildungs- und wirtschaftspolitische Bedeutung, in dem sie etwa als Lobby des Handwerks gegenüber Landes- und Bundespolitik auftreten oder im bildungspolitischen Kontext qualifizierend wirken. [Zum vollständigen Artikel]
Die Europäischen Arbeitsgemeinschaften stellen interregionale Zusammenschlüsse des Freistaats Bayerns mit verschiedenen internationalen Regionen, die hauptsächlich in den 1960er, 1970er und 1980er Jahren entstanden. Ziel dieser Arbeitsgemeinschaften war bzw. ist es, grenzüberschreitende Sachprobleme zu lösen und in Fragen transalpiner Verkehrsverbindungen, der alpenländischen Raumordnung, der Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft, der Wirtschaft, des Natur- und Umweltschutzes und der kulturellen Beziehungen zusammenzuarbeiten. Des Weiteren dien(t)en sie dazu, ihren Mitgliedern mehr politisches Gewicht durch Bündelung von Interessen zu verschaffen sowie die Staatsgrenzen in Europa durchlässiger zu machen. Mit der fortschreitenden Integration der EU entstanden neue Kooperationsplattformen, was eine Identitätskrise der bestehenden Europäischen Arbeitsgemeinschaften nach sich zog. Der Freistaat Bayern beendete daher zum 31. Dezember 2005 seine Mitgliedschaft in der Arge Alpen-Adria und in der Arge Donauländer und suchte nach der Jahrtausendwende neue multilaterale Kooperationsformen mit Partnern zu etablieren. [Zum vollständigen Artikel]
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Historisches Lexikon Bayerns (1. Juli 2015). Historisches Lexikon Bayerns – Neue Artikel im Juni. Geschichte Bayerns. Abgerufen am 7. September 2024 von https://doi.org/10.58079/pkot
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