Franz von Bayern in der Sendung “Eins zu Eins. Der Talk”

“Wenn es die Monarchie in Bayern noch gäbe, wäre er jetzt unser König: Franz Herzog von Bayern. Als Chef des Hauses Wittelsbach regiert er zwar nicht, doch er lebt in königlichen Räumen. Er wohnt in einem Seitenflügel des Schlosses Nymphenburg.” (Zitat BR)
Eine sehr kurzweiliges und interessantes Gespräch mit dem Chef des Hauses Wittelsbach, Franz von Bayern.

http://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/eins-zu-eins-der-talk/franz-von-bayern-106.html

Raffael Parzefall

Doktorand an der Universität Regensburg, Disserationsprojekt zum Thema "Die Tschechoslowakische Bodenreform und das Haus Thurn und Taxis" am Lehrstuhl für Südost- und Osteuropäische Geschichte

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Raffael Parzefall (21. März 2014). Franz von Bayern in der Sendung “Eins zu Eins. Der Talk” Geschichte Bayerns. Abgerufen am 7. September 2024 von https://doi.org/10.58079/pkew


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4 Antworten

  1. Stefan sagt:

    Muss es wirklich sein, den Bürger namens Herzog von Bayern als “Seine Königliche Hoheit” zu bezeichnen? Der Adel ist seit 1919 in Bayern abgeschafft. (§ 15, Abs 2). http://www.verfassungen.de/de/by/bayern19.htm

  2. klaus graf sagt:

    In welcher Welt leben wir eigentlich, dass hier allen Ernstes “S. K. H.” zu lesen ist? Schlimm genug, dass sich der Freistaat Bayern seit 1918 von den Wittelsbachern über den Tisch ziehen lässt und z.B. genuin staatliches Archivgut im Geheimen Hausarchiv (sicher eines der schlechtesten Archive der Welt) nur mit Genehmigung dieses “S. K. H.” benutzen lässt. Seit 1918 gibt es keinen Adel mehr und von daher auch keine “S. K. H.”. Siehe auch:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Franz_von_Bayern#cite_note-disclaimer-3

  3. Raffael Parzefall sagt:

    Falls der Anschein erweckt wurde, dass die Bezeichnung “S.K.H.” von mir stammt, so sei auf den angegebenen Link verwiesen – sie stammt vom BR. Es war nicht meine Absicht, die Monarchie in den Vordergrund zu stellen. Deswegen habe ich den Titel nun geändert. Danke für die Hinweise.

  4. Florian Sepp sagt:

    Die Titulierung von Angehörigen des Hauses Wittelsbach als Königliche Hoheit ist allgemein üblich. Die Anrede ist eine gesellschaftliche Gepflogenheit, die nichts mit Rechtsvorschriften zu tun hat.

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